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AGB

 

Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferanten und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen oder telefonischen Abweichungen bedürfen, um bindend zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Pflichtenheft

Die Abwicklung der auszuführenden Arbeiten erfolgt nach Pflichtenheft. Beide Vertragsparteien haben sich daran zu halten. Änderungsvorschläge müssen in schriftlicher Form erfolgen.

 

Unfallverhütung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Arbeitsantritt mit den Unfallverhütungsmaßnahmen und eventuellen Gefahrenquellen vertraut zu machen.

 

Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen.

 

Bereitstellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Dauer des Auftrages notwendigen Geräte und Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

Patent - und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

Bescheinigung

Die geleisteten Arbeitsstunden auf der Anlage sind dem Auftragnehmer wöchentlich zu bescheinigen.

 

Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren, bei größeren Softwareprojekten wöchentlich, je nach schriftlicher Vereinbarung. 
Zahlungsfälligkeiten: Sofort bar zahlbar nach Lieferung, rein netto ohne Abzug. Großfirmen werden auf Rechnung beliefert. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile Reparaturen und Montage sind nach Zustellung bar zu zahlen. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandung oder Gegenansprüche des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber
dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir Eigentümer, auch der neu
hergestellten Sachen.

 

Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturwertes des nicht zu ersetzenden Gegenstandes. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, etwa Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.

 

Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Firma .Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Firma. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

KEB Industrietechnik GmbH